1. Februar 2018
Ohne große gesellschaftliche Diskussion planen SPD und GRÜNE durch eine Neuregelung des Bremer Polizeigesetzes gravierende Grundrechteeinschnitte. Und als wäre es mit dem Einsatz eines Trojaners nicht getan, wird ein Straftatbestand eingeführt, den es bisher in der Rechtssprechung nicht gibt, die sogenannte “Terroristische Straftat”.
Dazu sagt die Bremer Datenschutzbeauftragte unter anderem: “…ist die geplante Neuschaffung des Begriffes der 'terroristischen Straftat' auch in inhaltlicher Hin...
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